Algemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen ( AGB ) der Böttcherei Gerresheim

 


 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1 Allgemeines

 

Die Lieferungen und Zahlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Lieferungs-und Zahlungsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2 Lieferung

 

2.1 Das Angebot ist freibleibend. Mit Erscheinen der neuen

Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.

2.2 Die Lieferung erfolgt durch Spedition oder Post. Bei Lieferung durch Spedition oder Post, werden Versandkartons, Versandkosten und Gebühren zum Selbstkostenpreis berechnet.

2.3 Gefahrenübergang:

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei

Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Falle

des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson auf den Unternehmer über. Die Übergabe steht jeweils gleich, wenn der Kunde (Verbraucher und Unternehmer) sich im Annahmeverzug befindet.

 

3 Zahlung

 

Die Zahlung hat, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungszugang zu erfolgen. Unberechtigte Skonto-Abzüge werden zurückgefordert. Reparaturarbeiten

müssen bei Abholung sofort bezahlt werden. Ist nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung der volle Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt worden, kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug.

 

4 Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

4.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

4.3 Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

 

5 Reklamationen

 

5.1 Die von einem Transportunternehmen gelieferte Ware ist sofort nach Empfang im Beisein des Zustellers auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit hin zu überprüfen.

5.2 Sofern offensichtliche Schäden sind, sind diese dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und von Zusteller quittieren zu lassen.

5.3 Bei teilweisem Verlust oder der Beschädigung der Ware, die nicht sofort erkennbar war, hat der Kunde uns dies innerhalb von 6 Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 Tagen

nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.

 

6 Widerrufsrecht

 

6.1 Verbraucher können den Kaufvertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen.

2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Böttcherei Gerresheim Max-Planck-Straße 11 47647 Kerken.

 

7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

7.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (=UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung unser Geschäftssitz. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltungsbereich

 

1.1 Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Böttcherei Gerresheim , an Käufer (Unternehmer und Verbraucher), auch solche aus zukünftigen Geschäfsabschlüssen,sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind,die nachstehenden Bedingungen maßgebend,sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch

erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Böttcherei Gerresheim bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe

der Änderung an die Böttcherei Gerresheim absenden.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2 Vertragsabschluss

 

2.1 Das Angebot ist freibleibend, es richtet sich an die von der Böttcherei Gerresheim festgelegten Abnehmergruppen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit.

2.2 Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Böttcherei Gerresheim maßgebend,

sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

 

3 Lieferung

 

3.1 Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Böttcherei Gerresheim.

3.2 Die Böttcherei Gerresheim ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der

Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

3.3 Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Lieferungen,die witterungsbedingt nicht möglich sind, entbinden von dem vereinbarten Liefertermin bis zum Eintritt geeigneter Witterungsverhältnisse.

3.4 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten der Böttcherei Gerresheim unmöglich,oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert,so wird die Böttcherei Gerresheim für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Böttcherei Gerresheim den Käufer unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Böttcherei Gerresheim auch, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens der Vorlieferanten ist die Böttcherei Gerresheim von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- und Betriebsstoffe getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Falle ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten.

3.6 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können auf den Kaufpreis zugeschlagen werden,wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

3.7 Der Versand - auch innerhalb des Versandortes - erfolgt auf Kosten des Käufers,es sie denn,die Ware wird mit Fahrzeugen der Böttcherei Gerresheim befördert.Bei Versand an einen Unternehmer

trägt dieser die Gefahr,dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.Die Böttcherei Gerresheim wählt die

Versendungsart,sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat.Transportversicherungen schließt die Böttcherei Gerresheim auf Wunsch des Kunden in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

3.8 Gefahrenübergang

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Falle

des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es jeweils gleich, wenn der Kunde (Verbraucher

und Unternehmer) sich im Annahmeverzug befindet.

3.9 Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebenen Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

 

4 Gewährleistung

 

4.1 Unternehmer sind verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber der Böttcherei Gerresheim anzuzeigen.Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels an genehmigt und sind die währleistungsansprüche ausgeschlossen. Die für Verkaufsleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

4.2 Im Falle von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Waren entstanden sind, bestehen keine Gewährleistungsrechte. Gleiches gilt für einen sogenannten gewollten Verschleiß.

4.3 Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Unternehmers bei Mängeln beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

4.4 Die von uns gelieferten Produkte sind teils aus Naturmaterialien gefertigt. Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass Abweichungen, beispielsweise hinsichtlich Farbe oder Maserung keinen Mangel darstellen, sondern in der Natur der Sache begründet liegen. Bezüglich von uns gelieferter Holzfässer und Bottiche weisen wir darauf hin, dass eine Dichtigkeit grundsätzlich ausreichende Wässerung voraussetzt.

 

5 Zahlung

 

5.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Böttcherei Gerresheim .

5.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.

5.3 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung.

5.4 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten.

5.5 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Böttcherei Gerresheim nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht,das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

 

6 Zahlungsverzug

 

6.1 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung sofort in Verzug,wenn die Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen erfüllt ist.

6.2 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung sofort in Verzug,wenn er die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert.Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Kunde bei vereinbarten

Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug kommt und wenn der rückständige Betrag mindestens 12,0% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Böttcherei Gerresheim kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist, die Erfüllung des Kaufpreises ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

6.3 Die Böttcherei Gerresheim kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

 

7 Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

7.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

7.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller  Forderungen , Eigentum der Böttcherei Gerresheim.Die Böttcherei Gerresheim ist berechtigt vom

Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

7.4 Bei Zahlung des Kaufpreises im Scheck/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Einlösung des Wechsels durch den Käufer.

7.5 Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

 

8 Haftung

 

8.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind

ausgeschlossen.Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere

* in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit

* bei Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit

* wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhanden sein einer Eigenschaft

* bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder

* nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

9 Erfüllungsort

 

Die Geschäftsräume der Böttcherei Gerresheim sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle

Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer ist und der Böttcherei Gerresheim , und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

 

10 Gerichtsstand

 

Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so kann die Böttcherei Gerresheim

am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Böttcherei Gerresheim Dritte mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche, so können diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Böttcherei Gerresheim oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre.

 

11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (= UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

 

12 Salvatorische Klausel

 

Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten oder werden, oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

 

Böttcherei Gerresheim ,Max-Planck-Straße 11 47647 Kerken

Stand: 5/2014